PUEG in der ambulanten Pflege: Wichtige Änderungen in 2024
Übersicht der wichtigsten Änderungen in der ambulanten Pflege in 2024.
Übersicht der wichtigsten Änderungen in der ambulanten Pflege in 2024.
Ab dem 1. Januar 2024 fallen einige wichtige Änderungen in der ambulanten Pflege an, durch die Pflegebedürftige und Angehörige höhere Leistungen erhalten. Diese Anpassungen sind Teil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG), das Pflegebedürftige bei steigenden Kosten entlasten und ihre Angehörigen unterstützen soll. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Das PUEG ist seit dem 01.07.2023 in Kraft getreten und hat zum Ziel, Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu verbessern. Außerdem soll die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert, die Arbeitsbedingungen für Pflegepersonen verbessert und die Digitalisierung in der Pflege gestärkt werden.
Die wichtigsten Anpassungsbereiche mit dem jeweiligen Inkrafttreten sind:
Die wichtigsten Änderungen die ab 2024 in der ambulanten Pflege eintreten sind:
Ab dem 1. Januar steigen Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen um jeweils 5 Prozent. Unter Pflegesachleistungen versteht man dabei alle Hilfen, die von ambulanten Pflegediensten zu Hause geleistet werden. Weitere Anpassungen folgen ein Jahr später.
Pflegende Angehörige haben bis zu 10 Tage pro Kalenderjahr Anspruch auf Freistellung von der Arbeit in akuten Pflegesituationen. Der Anspruch wird dabei auf 10 Arbeitstage je pflegebedürftige Person ausgeweitet.
Wenn die Pflegeperson eines Pflegebedürftigen Maßnahmen zur medizinischen Versorgung oder Rehabilitation in Anspruch nimmt, haben Pflegebedürftige ab dem 01. Juli 2024 ebenso Anspruch auf vergleichbare Leistungen. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten für die Betreuung, die medizinische Behandlungspflege, die Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten.
Um den Eigenanteil von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen zu verringern, bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen Leistungszuschlag für die Kosten des Pflegeheims. Der Zuschlag wird dabei von der Pflegekasse an das Pflegeheim bezahlt.
Die Höhe des Zuschlägs hängt dabei von der Länge des stationären Aufenthaltes ab und wird ab 2024 wie folgt erhöht:
Sie brauchen Unterstützung, wie Sie die neuen Anpassungen in der ambulanten Pflege am besten für sich nutzen können? Wir beraten Sie gerne, sprechen Sie uns an!