Verhinderungspflege 2025 – Das neue Entlastungsbudget im Überblick

Verhinderungspflege 2025 – Das neue Entlastungsbudget im Überblick

Die wichtigsten Neuerungen in der Verhinderungspflege 2025 und wie Sie diese für sich nutzen können.

Ab Juli 2025 wird die Verhinderungspflege durch das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) erheblich vereinfacht und erweitert. Mit dem sogenannten Entlastungsbudget erhalten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro, den sie flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen können. Diese Neuerung zielt darauf ab, pflegende Angehörige zu entlasten und den Zugang zu dringend benötigten Unterstützungsleistungen zu erleichtern.

Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die Details des Entlastungsbudgets und zeigen, wie sich die Bedingungen im Vergleich zur bisherigen Verhinderungspflege ändern.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung für pflegende Angehörige, die sich vorübergehend nicht um ihre Angehörigen kümmern können – sei es aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen persönlichen Verpflichtungen. Sie ermöglicht es Pflegepersonen, für eine bestimmte Zeit Entlastung zu erhalten, während die pflegebedürftige Person weiterhin im eigenen Zuhause betreut wird. Dabei übernimmt ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere qualifizierte Person die Pflege für den Zeitraum der Abwesenheit der regulären Pflegeperson.

Bis Juni 2025 gelten für die Verhinderungspflege bestimmte Voraussetzungen und ein festgelegter Leistungsumfang. Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang in ihrem Zuhause gepflegt worden sein (die sogenannte Vorpflegezeit). Der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege liegt aktuell bei maximal 1.612 Euro pro Jahr, und die Pflege kann für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu 50 % des Budgets für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) in die Verhinderungspflege zu übertragen, wenn diese Mittel nicht bereits für andere Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt wurden.

Diese bestehende Regelung hat jedoch ihre Einschränkungen: Die Mittel sind getrennt und oft schwierig flexibel einzusetzen, was den Zugang zu nötigen Pflegeleistungen erschwert. Hier setzt das neue Entlastungsbudget an, das ab Juli 2025 eingeführt wird und eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vorsieht.

Einführung des Entlastungsbudgets ab Juli 2025

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird ab dem 1. Juli 2025 das Entlastungsbudget als zentrale Neuerung im Pflegebereich eingeführt. Durch das neue Gesetz werden die bislang getrennten Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Unterschiede zwischen der aktuellen Verhinderungspflege und dem Entlastungsbudget zusammengetragen:

1. Höhere Flexibilität durch kombiniertes Budget

Bisher wurden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege getrennt verwaltet. Das führte oft zu Einschränkungen bei der Nutzung, da Angehörige genau abwägen mussten, welches Budget sie beanspruchen konnten und welche Übertragungsregeln galten. Ab Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Das ermöglicht Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, den gesamten Betrag flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege – oder eine Mischung aus beidem – zu verwenden. Die Trennung der Budgets entfällt, wodurch die Entlastung schneller und gezielter genutzt werden kann.

2. Erleichterte Voraussetzungen durch Wegfall der sechsmonatigen Vorpflegezeit

Ein weiterer wichtiger Unterschied betrifft die Voraussetzungen zur Nutzung der Verhinderungspflege. Bis Juni 2025 muss eine pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate im eigenen Zuhause gepflegt worden sein, bevor sie Anspruch auf Verhinderungspflege hat. Ab Juli 2025 entfällt diese sogenannte Vorpflegezeit. Das bedeutet, dass pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 künftig sofort Anspruch auf Verhinderungspflege haben, sobald der Bedarf entsteht. Diese Änderung erleichtert den Zugang zur Verhinderungspflege erheblich und unterstützt pflegende Angehörige ab dem Zeitpunkt, an dem sie Entlastung benötigen.

3. Höherer Leistungsumfang

Mit dem Entlastungsbudget wird der jährliche Leistungsbetrag deutlich erhöht und der Einsatz flexibler gestaltet. Der neue Gesamtbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Jahr übersteigt die bisherigen kombinierten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege und gibt den Angehörigen die Möglichkeit, die Unterstützung ganz nach ihren Bedürfnissen einzuteilen. Zusätzlich wird die maximale Nutzungsdauer der Verhinderungspflege auf acht Wochen erhöht, sodass pflegende Angehörige nun für längere Zeiträume Entlastung erhalten können – dieselbe Zeitspanne wie bei der Kurzzeitpflege.

Übergangsregelungen und wichtige Termine

Das Entlastungsbudget wird offiziell ab dem 1. Juli 2025 eingeführt und steht ab diesem Zeitpunkt allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. 

Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit schwerem Pflegebedarf gibt es jedoch eine besondere Übergangsregelung: Ab dem 1. Januar 2024 können Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 das Entlastungsbudget bereits vorzeitig nutzen. Diese Regelung berücksichtigt die intensive Beanspruchung, die die Pflege junger Menschen mit schwersten Einschränkungen für deren Angehörige bedeutet. Mit der vorgezogenen Einführung können Familien, die diese Unterstützung dringend benötigen, von den erweiterten Entlastungsmöglichkeiten bereits ein Jahr früher profitieren.

Fazit

Das neue Entlastungsbudget bringt ab Juli 2025 eine deutliche Erleichterung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Durch die Zusammenführung der Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro entsteht mehr Flexibilität und Transparenz. Der Wegfall der sechsmonatigen Vorpflegezeit und die Angleichung der Nutzungsbedingungen für beide Pflegeformen ermöglichen es, Pflegeleistungen bedarfsgerecht und ohne komplizierte Regelungen in Anspruch zu nehmen.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über die neuen Regelungen zu informieren und zu prüfen, wie Sie das Entlastungsbudget am besten für Ihre persönliche Pflegesituation nutzen können.

Wenn Sie Fragen zum neuen Entlastungsbudget oder zur Verhinderungspflege haben, steht Ihnen das Team von vidomi jederzeit zur Verfügung. 

Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passenden Pflegeleistungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden und die neuen Möglichkeiten des Entlastungsbudgets optimal zu nutzen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir sind hier, um Ihnen und Ihren Angehörigen Entlastung und Unterstützung zu bieten.